Bei der Gegenüberstellung der Interessen von Beschäftigten und Unternehmen zeigen sich natürlich gewisse Konflikte und Gegensätze. Seit geraumer Zeit wird mehr oder weniger erfolgreich versucht, diese Interessenkonflikte zu minimieren und deren negative Auswirkungen reduzieren. Ob dies in der Vergangenheit nachhaltig gelungen ist, kann diskutiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen repräsentiert nach unserer Einschätzung eine geradezu historische Gelegenheit, die Interessenkonflikte endlich grundsätzlich und nachhaltig zu beseitigen, da die Ziele der Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastungen beide Interessenbereiche gleichermaßen adressiert und harmonisiert:
eine geradezu
klassische Win-Win-Siutation!