Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe!
Sie ist eine fast historische Chance!

- Im Wesentlichen sollen nur die Verhältnisse in den Unternehmen, nicht jedoch das individuelle Verhalten analysiert und optimiert werden, wohlwissend, dass beides unmittelbar zusammenhängt und sich gegenseitig bedingt
- Wesentliche Faktoren, die die psychische Gesundheit der Beschäftigten ganz entscheidend beeinflussen, werden nur unzureichend oder gar nicht in den Blick genommen (z.B. Unternehmensphilosophie, Unternehmenswerte, Führungssystem, Unternehmens-Ziele und -Strategien)
- Der Blick erfolgt im Wesentlichen auf Gefährdungen der psychischen Gesundheit, nicht jedoch auf die Chancen, die aus einem gesunden Unternehmen für beide Seiten genutzt werden können (es genügt nicht, die psychischen Gefährdungen zu minimieren, sondern die Motivation in der Arbeit sollte maximiert werden). Analogie: "Gesundheit ist nicht nur die Abwesenheit von Krankheit."
- Das Gesetz, wie es kommuniziert wird, führt zu vielen Missverständnissen und Unsicherheiten auf beiden Seiten, so dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach wie vor als eine Art von "Un-Thema" gesehen wird.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist
- die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse,
- ein entscheidender Ansatzz um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten und
- sollte den Beschäftigten und dem Unternehmen gleichermaßen zugutekommen.
- Partizipation: Die Beschäftigten einer Organisation werden als Experten ihres Arbeitsplatzes in die Prozesse einbezogen.
- Integration: BGM ist in die Strukturen und Prozesse einer Organisation eingebunden und wird bei Entscheidungen berücksichtigt.
- Projektmanagement: Die Prozessschritte des Lernzyklus werden systematisch umgesetzt.
- Ganzheitlichkeit: BGM ist verhaltens- und verhältnisorientiert und fördert die Bildung von Schutzfaktoren und Gesundheitskompetenzen.
Bei der Gegenüberstellung der Interessen von Beschäftigten und Unternehmen zeigen sich natürlich gewisse Konflikte und Gegensätze. Seit geraumer Zeit wird mehr oder weniger erfolgreich versucht, diese Interessenkonflikte zu minimieren und deren negative Auswirkungen reduzieren. Ob dies in der Vergangenheit nachhaltig gelungen ist, kann diskutiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen repräsentiert nach unserer Einschätzung eine geradezu historische Gelegenheit, die Interessenkonflikte endlich grundsätzlich und nachhaltig zu beseitigen, da die Ziele der Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastungen beide Interessenbereiche gleichermaßen adressiert und harmonisiert:
eine geradezu
klassische Win-Win-Siutation!