ONLINE-Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie:
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Komplett "online" möglich! Besonders geeignet für Pilot-Projekte

Aus verschiedenen Gründen hat die gegenwärtige und wohl noch länger anhaltende Corona-Krise die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung deutlich erschwert:

 

  • Viele Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen arbeiten bis auf Weiteres im Home-Office aus
  • Es ist nicht ganz einfach, sich in der derzeitigen Ausnahme-Situation mit den "normalen" psycho-sozialen Verhältnissen zu beschäftigten, in denen Führungskräfte und Mitarbeiter vor dem Ausbruch der Krise gearbeitet haben.
  • Die Arbeit in Home-Offices ist in der Regel mit ganz spezifischen psychischen Belastungen verbunden, die im Rahmen der normalen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht unbedingt im Mittelpunkt der Analysen und Bewertungen stehen.
  • Face-to-face-Arbeitssitzungen von internen Steuerungs-Kreisen und oder Analyse-/Ideen-Teams sind aufgrund der Ausgangs-/Kontaktbeschränkungen und des Abstandsgebots  ebenso kaum möglich, wie qualifizierte persönliche Mitarbeiter-Interviews. 
  • Viele Unternehmen und Organisationen sind gegenwärtig damit beschäftigt, die direkten, in der Regel massiven Negativ-Auswirkungen der Corona-Krise zu minimieren und die Stabilisierung des Unternehmens/der Organisation sicherzustellen.

 

Trotz Corona-Krise besteht allerdings nach wie vor die seit 2014 bestehende Verpflichtung, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzeskonform durchzuführen, und damit bleiben auch die Risiken für eine nicht oder nur unzureichend durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (z.B. Bußgelder, mögliche Regressforderungen von Versicherungsträgern im Schadensfall).

 Auf längere Sicht müssen wir uns darauf einstellen und entsprechend vorbereiten, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung außerhalb des klassischen Face-Face-Settings online durchzuführen.
Nicht unbedingt Voraussetzung, aber sehr hilfreich bei der Durchführung einer gesetzeskonformen Online-Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist der Einsatz unserer neuen >>> pgb plus-Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software
Settings für eine Online-Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung:

Setting A: "Unternehmen führt die Gefährdungsbeurteilung selbst durch"

  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird eine interne oder auch extern Online-Plattform wie  "Go-to-meeting", "Skype" oder "Zoom" eingerichtet.
  • Die pgb plus-Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software ist im Unternehmen installiert und wird von der Vorsitzenden, vom Vorsitzenden des Steuerungs-Kreises bedient. Vorher werden die Nutzer online im Umgang mit der Software geschult.
  • Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bilden den unternehmens-internen Steuerungs-Kreis und arbeiten möglicherweise von ihren Home-Offices aus.

Setting B: "Externer Berater moderiert den gesamten Prozess oder einzelne Pozesschritte der Gefährdungsbeurteilung"

  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird eine Online-Plattform wie  "Go-to-meeting", "Skype" oder "Zoom" eingerichtet.
  • Die pgb plus-Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software ist beim externen Berater installiert und wird von ihm bis zum Prozess-Ende bedient.
  • Der externe Berater/Moderator steht mit dem Unternehmen bzw. mit dem Steuerungs-Kreis für die Gesamt-Moderation oder die Moderation bestimmter Prozess-Schritte über die Online-Plattform in Verbindung
  • Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bilden den unternehmens-internen Steuerungs-Kreis und arbeiten möglicherweise von ihren Home-Offices aus.

 
Ablauf für das Setting B "
Externer Berater moderiert den gesamten Prozess oder einzelne Pozesschritte der Gefährdungsbeurteilung" komplett "online" (vereinfachte Darstellung)


01

Stufe 1:

Die gesamte Projektvorbereitung kann online erfolgen. Dazu gehören u.a.
  • ein Kick-off-Meeting mit den beteiligten Mitarbeitern
  • eine Basis-Schulung der Mitglieder des Steuerungs-Kreises
  • die Festlegung der Analyse-Instrumente
  • die Aufnahme und Bewertung der Betriebsdaten
Alle Ergebnisse, Bewertungen und Diskussionen dieser Stufe werden in die pgb plus-Software eingetragen.

02

Stufe 2:

Je nach Ausgangs-Situation erfolgt die Analsye der psychischen Belastungen durch
  • Anbieter von  Mitarbeiterbefragungen
  • Interne Analyse-Workshops
  • Strukturiere Mitarbeiter-Interviews.
Alle eingesetzten Instrumente/ Verfahren können auch online verwendet werden.

03

Stufe 3:

Der Berater/Moderator nimmt gemeinsam mit dem Steuerungs-Kreis eine umfassende Bewertung der Untersuchungs-ergebnisse vor. Es wird danach entschieden,  ob und in welchem Bereich Verbesserungs-maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Auch diese Prozess-Stufe ist komplett online durchführbar.

04

Stufe 4:

Der Berater/Moderator entwickelt gemeinsam mit dem Steuerungs-Kreis, möglicherweise ergänzt durch einen Ideen-Workshop den Bedarf an Verbesserungs-maßnahmen auf und gibt diese in Auftrag an interne oder externe Stellen (war macht was bis wann).  Auch diese Prozess-Stufe ist komplett online durchführbar.

05

Stufe 5:

Ergänzend zu den Verbesserungs-maßnahmen werden beispielsweise über Ideen-Workshops  Konzepte entwickelt, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Auch diese Prozess-Stufe ist komplett online durchführbar.

06

Stufe 6:

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Prüfung der Wirksamkeit von Verbesserungs-Maßnahmen. Geeignete Instrumente dafür sind:
  • Mitarbeiterbefragungen
  • Mitarbeiter-Interviews
  • Analyse-Workshops.
Idealerweise sollte die Überprüfung  mit den Instrumenten vorgenommen werden, die auch für die Analyse der psychischen Belastungen eingesetzt wurden (vorher-nachher).
Auch diese Prozess-Stufe ist komplett online durchführbar.

07

Stufe 7:

Der Steuerungs-Kreis legt fest, wann die nächste Gefährdungsbeuteilung durchgeführt werden soll (spätestens nach 2 Jahren, bei Einführun einer neue Arbeitsplatz-Kategorie und/oder gravierdenen Organisationsveränderungen früher).
Auch diese Prozess.Stufe ist komplett online durchführbar.

08

Stufe 8:

Gemeinsam wird das Projekt abschließend dahingeghend bewertet, was gut gelaufen ist und/oder was in einer späteren Wiederhohlung besser gemacht werden muss.
Auch diese Prozess-Stufe ist komplett online durchführbar.

09

Dokumentation

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, von der Analyse über die Bewertung, die Maßnahmenableitung und die Wirkungskontrolle lückenlos und für die Prüfbehördenn nachvollziehbar entweder elektronisch oder in Papierform zu dokumentieren.
Die pgb plus-Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software liefert "auf Knopfdruck" die gesamte Dokumentation!
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