Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (§ 5 ArbSchG)

Wir orientieren uns konsequent und umfassend an den Leitlinien der
"GEMEINSAMEN DEUTSCHEN ARBEITSSCHUTZ-STRATEGIE" (GDA)

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bildet auch im Jahr 2023 den absoluten Schwerpunkt aller C.U.P.-Aktivitäten


Aus guten Gründen haben wir die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, zu deren Durchführung  nach § 5, ArbSchG seit 2014 alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, zu einem absoluten Schwerpunkt unserer Instituts-Aktivitäten gemacht.

Hauptgrund dafür: es macht schlicht keinen Sinn, irgendwelche HR-Strategien und -Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, ohne vorher die wichtigsten Quellen für psychische Fehlbelastungen zu identifizieren, zu analysieren und diese durch geeignete und nachhaltig wirkende Maßnahmen in ihren negativen Auswirkungen zu minimieren.
Es macht auch keinen Sinn, über Mitarbeiterbindung und Rekrutierungs-Programme oder gar Employer Branding nachzudenken, wenn nicht vorher alles getan wird, um psychische Fehlbelastungen zu minimieren.

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

(§ 5, ArbSchG)

Unser Beratungs- und Ausbildungs-Angebote

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit 2014 für alle Unternehmen Pflicht!

Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGB) als eigenständiger Teilbereich der Gefährdungs-beurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungs-vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1, GUV-V A1) sind seit dem Jahr 2014 alle Arbeitgeber mit mindestens einem versicherungs-pflichtigen Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet. Damit sind das Thema der psychischen Belastungen bei der Arbeit und die regelmäßige Durchführung derartiger Beurteilungen jetzt fest im Arbeitsschutzgesetz verankert.

Durch die G
esetzesänderung wird einerseits eine lang währende Diskussion beendet, ob psychische Belastungen überhaupt dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören, andererseits ergibt sich daraus auch die klare Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren, bei erkannten Gefährdungen durch geeignete und nachhaltige Maßnahmen zu reduzieren/minimieren und die Prozesse nachvollziehbar zu dokumentieren. Psychische Belastungen sind demnach in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung:

 Gesamte Moderation des Prozesses

  •  Alternativ: Moderation einzelner Prozess-Schritte
  •  Moderation von internen Workshops (Analyse-Workshops, Planungs- und Vorbereitungs-Workshops, Experten-Workshops)
  •  Fragebogenentwicklung / Mitarbeiterbefragung
  •  Datenauswertung mit leichtverständlicher Visualisierung
  •  Aus- und Weiterbildungs-Seminare (Inhouse und online)
  •  Integration der psychischen Gefährdungsbeurteilung in das Betriebliche Gesundheitsmanagement
  •  Hilfe bei der Entwicklung und Umsetzung von gezielten Verbesserungsmaßnahmen


Bitte fordern Sie bei Bedarf ein ausführliches Angebot an.

NEU: Gerade führen wir unter dem Namen "pgb-plus" eine leistungsfähige Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in den Markt ein. Wir laden Sie gerne zu einer Gratis-Online-Präsentation unserer neuen smarten Software ein.


>>>Hier geht es zur Anmeldung für die Online-Präsentation

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