Kategorie: Psychische Gefährdungsbeurteilung nach § 5, ArbSchG

Seminar-Kategorie
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung


Hintergrund: Das Thema der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit Januar 2014 im Arbeitsschutzgesetz verankert. Demnach müssen alle Unternehmen und Verwaltungen ab einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer eine fundierte  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen  für ihre Führungskräfte und Mitarbeiter erarbeiten und für die zuständigen Behörden überprüfbar dokumentieren.

Es gibt in Deutschland viele Anbieter von Seminaren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, im Wesentlichen mit vergleichbaren Inhalten und Schulungsmethoden.

Wir begrüßen diese Situation, weil wir trotz einiger, aus unserer Sicht bestehender fachlicher und organisatorischer Unzulänglichkeiten des Gesetzes  voll und ganz hinter diesem wichtigen Vorhaben des Gesetzgebers stehen.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist für uns eine fast als historisch zu nennende Chance, nicht - wie so oft praktiziert - nur an den Symptomen zu kurieren, die Mitarbeiter zu sogenannten Anti-Stress-Seminaren zu schicken oder die x-te Mitarbeiterbefragung ohne nennenswerte Ergebnisse für die Beschäftigten durchzuführen, sondern tatsächlich an die Ursachen für psychische Gefährdungen heranzugehen und dort  nachhaltige Problemlösungen zu implementieren.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet, wenn man sie richtig und zielorientiert anpackt, die Chance für eine echte Win-Win-Situation, von der beide Seiten, Unternehmen und Beschäftigte, gleichermaßen profitieren.

Dieser Gedanke leitet uns, sowohl in der Beratung als auch bei der Konzeption von Seminaren.

Nachfolgende wollen wir Sie kurz darüber informieren, wie wir das Seminar gestalten und warum es nach unser Einschätzung ein Vorteil ist, mit dem C.U.P.-Institut in diesem wichtigen Projekt zusammenzuarbeiten:

Zu unserem Seminar "Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung"
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