Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung - intern oder extern durchführen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung -
extern oder intern durchführen?

Eine Bemerkung vorweg: Es existieren keinerlei Vorgaben des Gesetzgebers, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch externe Fachleute durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber unter Bewertung vorhandener/verfügbarer fachlicher und organisatorischer Ressourcen selbst darüber entscheiden kann, wem er diese Aufgabe übertragen möchte. Dabei stehen ihm u.a. folgende Optionen zur Verfügung:


  • Durchführung komplett durch eigene Mitarbeiter (z.B. über einen internen Steuerungskreis)

 

 

  •   möglicherweise Einsatz einer flankierenden Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software (z.B. >>>pgb plus )
  •  möglicherweise abschließende Auditierung der selbst durchgeführten Gefährdungsbeurteilung durch externe Fachleute

 

Hinweis: Die Chancen für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch eigene Mitarbeiter werden dadurch deutlich verbessert, dass Arbeitgeber auf in der Regel ausgezeichnete Handlungsempfehlungen, Umsetzungs-Tipps und Tool-Boxes zurückgreifen können, die im Internet abrufbar sind und durch die GDA, die Baua und fast alle Berufsgenossenschaften auf Anfrage bereitgestellt werden. Weitere Optionen:

 

  •   Punktuelle Unterstützung bei bestimmten Prozess-Stufen (z.B. Analyse-Workshops, strukturierte Mitarbeiter-Interviews) durch externe Fachleute
  •  Übertragung der Durchführung  des gesamten Prozesses an externe Fachleute (z.B. Moderation von der Vorbereitung bis zum Abschluss/zur Dokumentation)

 

Entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzeskonform ist und die behördlichen Prüfungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt)

ohne Beanstandungen durchlaufen.

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch eigene Mitarbeiter sind u.a. folgende Faktoren gemäß den Empfehlungen der GDA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin  und der meisten Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen:



  • Fundierte Projektvorbereitung (Entwicklung einer Projekt-Konzeption, klare Projektziele, Zeitplan, Bereitstellung von notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen)
  • Einbindung von Geschäftsführung, Führungskräften und betrieblicher Interessenvertretung (Betriebsvereinbarung)
  • Information der Mitarbeiter über die Ziele, den Prozess, die eingesetzten Instrumentarien und Methoden (z.B. durch eine Kick-off-Meeting)
  • Wahrung der Anonymität (z.B. bei Mitarbeiterbefragungen)
  • Einsetzen eines internen Steuerungskreises zur Unterstützung und Begleitung des gesamten Prozesses (ggfs. gezielte Schulung der involvierten Mitarbeiter)
  • Sorgfältige Definition von differenzierten Tätigkeitsbereichen (Arbeitsplatz-Kategorien) im Unternehmen, die bezüglich psychischer Belastungen/Gefährdungen zu analysieren und ggfs. zu optimieren bzw. zu minimieren sind
  • Einsatz von gezielten Verbesserungsmaßnahmen, deren Wirkungen in der Praxis durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen sind
  • Gezielter Einsatz von Workshops, moderiert durch qualifizierte, neutrale Personen (z.B. Analyse-Workshops, Ideenfindungs-Workshops)
  • Bereitstellung einer fundierten Dokumentation mit allen Ergebnissen und Maßnahmen zur Vorlage gegenüber den Prüfbehörden

 

Ohne Frage braucht es für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch eigene Mitarbeiter

unverzichtbare Erfahrungen und Ressourcen, insbesondere aus folgenden Bereichen:

 

  •  Change- und Projekt-Management
  •  Moderation
  •  Basiswissen über Organisationsentwicklung und psychische Belastungen

 


Zwischen-Fazit: es existiert über die Basis-Anforderungen hinausgehend sowohl unter dem Aspekt der Rechtssicherheit als auch des nachhaltigen Erfolgs für Unternehmen und Mitarbeiter kein generelles Durchführungskonzept für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, das für alle Unternehmensgrößen, Branchen, Unternehmenskulturen und vor allen Dingen Zielsetzungen passend ist. Letztlich gilt auch hier das ökonomische Prinzip: das angestrebte Ziel (z.B. Rechtssicherheit, Etappe als Einstieg in das Betriebliche Gesundheitsmanagements und/oder in das Gesunde Unternehmen) mit dem geringstmöglichen Einsatz von finanziellen und organisatorischen Ressourcen erreichen.

Zur Beantwortung der Ausgangs-Frage: „Intern oder extern durchführen“ spielen natürlich auch noch andere Aspekte eine wichtige Rolle:


  • Für Unternehmen, die die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur Installation eines Betrieblichen Gesundheits-managements und zum Gesunden Unternehmen, als Realisierung einer Win-Win-Situation mit positiven Auswirkungen auf die Profitabilität, die Situation auf ihren Absatz- und Personal-Märkten definieren, von der beide Seiten, Unternehmen und Beschäftigte, gleichermaßen profitieren,  kann es durchaus sinnvoll sein, gezielt externe Fachleute zusätzlich einzusetzen.
  •  Es könnte durchaus eine interessante Strategie sein, für ein Pilot-Projekt (z.B. eine bestimmte Abteilung oder Niederlassung) externe Fachleute zur Prozess-Moderation mit der Zielsetzung einzusetzen, dass dabei interne Fachleute „on the job“ so qualifiziert werden, dass sie in der Folge für die verbleibenden Bereiche ihres Unternehmens die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen selbst durchführen können.
  • Einige Unternehmen haben die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen unter Verwendung von Tabellen und möglicherweise viel Papier bereits durchgeführt und dokumentiert. Da die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung spätestens nach zwei Jahren, bei Organisationsveränderungen und Installation zusätzlicher Arbeitsplatz-Kategorien unverzüglich aktualisieren müssen, bietet sich auch der nachträgliche Einsatz einer Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software (z.B. pgb plus). Dies erleichtert natürlich die Aktualisierung entscheidend.
  • Es ist durchaus möglich, dass Unternehmen im Rahmen der Prozess-Durchführung in einer bestimmten Prozess-Stufe quasi feststecken oder die eine oder andere Frage haben. Hier sollten sich die Unternehmen nicht scheuen, ihre Berufsgenossenschaften oder auch kompetente externe Fachleute für Beratung und Schulung zu kontaktieren. Sicherlich werden diese auch ohne ein konkretes Mandat behilflich sein wollen, da auch sie ein Interesse daran haben, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zum Erfolg zu bringen und diese nicht an nötigen Fachwissen und Geld scheitern zu lassen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein dynamisches, in Bewegung befindliches Projekt. So ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Vorgaben erweitert oder konkretisiert werden (z.B. § 10 MuSchG, Diskussion über eine Anti-Stressverordnung), und dass weitere gute Strategien und Ideen für eine erfolgreiche Umsetzung entwickelt werden. Um immer auf den neuesten Stand der Entwicklung zu sein, sollten auch die Angebote von Experten und Institutionen (z.B. Abonnements von Newslettern) geprüft werden.

 

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