Integration der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in das
Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein auf ein individuelles Unternehmen abgestimmter Prozess mit der Zielsetzung, nicht nur die betrieblichen Rahmenbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten (Kernaufgabe der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung), sondern auch ein gesundheitsförderndes Verhalten der Mitarbeiter zu fördern und zu stärken (Individuelles Gesundheits-management). Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein Management-System, das die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten fördert, das fest in die Organisation eingebunden ist, von oben nach unten wirkt und von der Geschäftsführung nachhaltig gefördert wird.
In der Luxemburger Deklaration wurden folgende vier Grundprinzipien für ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement definiert:
- Partizipation: die Beschäftigen werden als Experten ihres Arbeitsplatzes in die Prozesse einbezogen
- Integration: das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist in die Strukturen und Prozess einer Organisation eingebunden und wird bei Entscheidungen berücksichtigt.
- Projekt-Management: Die Prozess-Schritte des Lernzyklus werden systematisch und im Sinne eines KVP umgesetzt.
- Ganzheitlichkeit: das Betriebliche Gesundheitsmanagement fokussiert sich sowohl auf die Verhaltens- als auch auf die Verhältnis-Prävention
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist damit eine Unternehmens-Strategie, deren Zielsetzung die Steigerung von Motivation und Leistung, die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, die Arbeitszufriedenheit, die gesteigerte Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit auf den Absatz- und Personal-märkten sind. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist, wenn es richtig und konsequent eingesetzt wird, eine „Win-Win-Situation“, von der beide Seiten, das Unternehmen und die Beschäftigten gleichermaßen profitieren.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird ein wichtiger Entwicklungsprozess im Unternehmen angestoßen. Um die Chancen nicht ungenutzt zu lassen, die eine sorgfältige und effiziente Gefährdungsbeurteilung offeriert, sollten deren Prozess und deren Ergebnisse in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement integriert werden. So kann ein kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess entstehen, der ja bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch die regelmäßige Fortschreibung gesetzlich vorgeschrieben ist.